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Katharina Susanne Hamers Rechtsanwältin

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Familienrecht

Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Kenntnissen in Familienstreitigkeiten verhelfe ich Ihnen zu Ihrem Recht im Ehescheidungsverfahren, bei der Geltendmachung von Zugewinn, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt, bei Kindschaftssachen, Kindesunterhalt, bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, bei der Geltendmachung von Elternunterhalt und im Betreuungsrecht.

Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und vertrete Sie gerichtlich in allen Instanzen vor den Familiengerichten der Amtsgerichte und der Oberlandesgerichte.

Sozialrecht

Im gesamten Sozialversicherungsrecht, bei Streitigkeiten mit dem Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit, den Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, den Rentenversicherungsträgern, den Sozialhilfeträgern und im Behindertenrecht berate und vertrete ich Sie außergerichtlich im Widerspruchsverfahren gegenüber den Leistungsträgern.

Im gerichtlichen Verfahren vertrete ich Sie im gesamten Sozialrecht vor den Sozialgerichten oder den Verwaltungsgerichten in erster und zweiter Instanz.

Weiterbildung

Als Fachanwältin nehme ich sowohl im Familienrecht als auch im Sozialrecht regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen nach der FAO (Fachanwaltsordnung) teil, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Fachgebiete

Fachanwältin für Sozialrecht

Fachanwältin für Familienrecht

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Anwaltskosten

Die Ihnen entstehenden Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zugrunde gelegt wird ein Streitwert. Der Streitwert wird von dem Gericht festgesetzt und entspricht in der Regel dem Wert der geltend gemachten Forderung.

Bei Scheidungen richtet sich der Streitwert nach dem dreimonatigen Einkommen beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages. Der Streitwert bei Unterhaltssachen richtet sich nach dem Jahresunterhalt. Im Umgangsrecht und Sorgerechtsverfahren gibt es Festgebühren, die in der Regel bei 3.000,00 € liegen, in Ausnahmefällen aber auch höher.

Nach dem Streitwert werden dann die Gebühren nach einer Tabelle aus dem RVG berechnet.

In allen Rechtsgebieten besteht auch die Möglichkeit, mit uns eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen.

Gerichtsgebühren

Zu den Rechtsanwaltsgebühren kommen noch die Gerichtsgebühren.

Im Sozialrecht berechnen sich die Gebühren in der Regel nach festgesetzten Rahmengebühren. In der Regel fallen im Sozialgerichtsverfahren keine Gerichtskosten an.

Kostenhilfe

Wenn Sie mittellos sind, haben Sie die Möglichkeit für das vorgerichtliche Verfahren Beratungshilfe und für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Den Antrag auf Beratungshilfe stellen Sie bitte vorab bei dem Amtsgericht Flensburg und bringen den Beratungshilfeschein dann zu dem Beratungstermin in unsere Kanzlei mit. Bei Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe sind von Ihnen an unsere Kanzlei bei Vorlage des Beratungshilfescheins zusätzlich 15,00 € in bar zu bezahlen.

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe kann bei einer gerichtlichen Vertretung direkt durch unsere Kanzlei beantragt werden. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie von uns.

Kosten
Termin vereinbaren
Kontakt

Rechtsanwältin Katharina Hamers

Duburger Straße 70

24939 Flensbug

Telefon: 0461 / 182 57 71

Telefax: 0461/ 182 57 73

E-Mail: kasuhamers@outlook.de

Bürozeiten

Telefonzeiten: 

Mo. - Fr.: 9 – 12 Uhr

Di., Do.: 15- 17 Uhr

Offene Sprechstunde des Sekretariats:

Mo., Di., Do.: 9-12 Uhr
Do.: 15-17 Uhr.

Terminanfrage

Ihre Ansprechpartnerin für Termine und Auskünfte ist unsere Büroassistentin Frau Matzen.

 

Termine werden nach Vereinbarung vergeben, selbstverständlich auch außerhalb der Bürozeiten.

Anreise

Impressum

Rechtsanwältin Katharina Hamers

Duburger Straße 70
24939 Flensburg
Telefon: 0461 / 182 57 71
Telefax: 0461/ 182 57 73
E-Mail: kasuhamers@outlook.de

Anwaltskammer

Ich bin Rechtsanwältin (Bundesrepublik Deutschland) und gehöre der folgenden Rechtsanwaltskammer an: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig

Finanzamt

Das Finanzamt Flensburg ist zuständig: Katharina Hamers Steuernummer 1509360177

Berufsrecht

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • Berufsordnung für Rechtsanwälte

  • Fachanwaltsordnung (FAO)

  • Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)

  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

  • Diese und weitere berufsrechtliche Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Informationspflichten gemäß § 5 TMG“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.

Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 ff. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail:  schlichtungsstelle@brak.de.

Verlinkung/Fotos

Ich habe keinen Einfluss auf den Inhalt anderer Webseiten, auf die durch Links von dieser Webseite verwiesen wird. Ich mache mir die Inhalte solcher Webseiten deshalb nicht zu eigen und hafte für solche Inhalte nicht.

Fotos: Christoph Oliver Schellhaus: www.lichtbildnerei.com

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